Agenda 21 – Arbeitskreis Mobilität und Verkehr

Rollstuhl, Dreirad, Kinderwagen,
alle müssen hier verzagen,
wenn da, wo ein Auto steht,
einfach nichts mehr weiter geht.

Viele Autofahrer fahren beim Anhalten schon gewohnheitsmäßig ganz rechts heran, möglichst nicht nur bis dicht an die Bordsteinkante, sondern mit zwei Rädern auf den Gehweg. „Artgenosse“ Autofahrer soll schließlich nicht in seinem Fortkommen gehindert werden.

Ganz augenscheinlich glauben sie, ein natürliches Anrecht darauf zu haben, ihre Fahrzeuge immer und überall abstellen und möglichst direkt vor ihrem Wohnzimmer parken zu dürfen. Ja, selbst dann, wenn es für sie ganz einfach wäre, einen nur wenige Meter entfernten Parkplatz aufzusuchen, parken viele so, wie es für sie am bequemsten ist: halb auf dem Gehweg.

Somit ist es den Fußgängern häufig fast nicht möglich, den Gehweg zu benutzen, ohne sich an parkenden Autos vorbeischlängeln zu müssen – mit dem Ergebnis, dass insbesondere bei „Suddelwetter“ stärker verschmutzte Karosserien mitunter ihre Schmutzspuren auf den Kleidern hinterlassen. Und es passiert auch nicht gerade selten, dass Fahrzeughalter ihre Karossen so abstellen, dass kleine und große Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen vom blockierten Gehweg zu riskanten Ausweichmanövern auf die Fahrbahn gezwungen werden.

Wer so parkt, handelt rücksichtslos gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern und gefährdet deren Sicherheit.

Dieses höchst unsoziale Verhalten einzelner Autofahrer darf nicht ungestraft hingenommen werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass Parken auf dem Gehweg kein Kavaliersdelikt ist und Autofahrern ein mindestens ebenso langer Weg zu ihren Fahrzeugen zugemutet werden kann, wie den Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel zu ihrer Haltestelle.

Zudem werden durch das illegale Gehwegparken die Gehwege in ihrer sozialen Funktion als Bürgersteige beeinträchtigt, da es den Aufenthalt und die Kommunikation der Fußgänger einschränkt oder gar verhindert. Gemeinsame Spaziergänge können oft nur noch im Gänsemarsch erfolgen – „Unterhaltungen“ sind dann bisweilen nur noch durch Zurufen möglich.

Gehwege sind keine Parkplätze: denn nicht nur Autos auch Menschen brauchen Platz!

Zwar ist das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung durch eine Parkflächenmarkierung erlaubt, „wenn genügend Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt.“ Durch diese Zulassung des Gehwegparkens auf markierten Flächen wurde die klare Zweckbestimmung des Gehweges aufgeweicht – das illegale Gehwegparken hat sich danach Schritt für Schritt eingebürgert. Von dieser Möglichkeit der Parkflächenmarkierung auf Gehwegen hat unsere Gemeinde in der durch Edingen führenden Bundesstraße 37 Gebrauch gemacht – mit negativen Folgen für die Fußgänger. Denn erstens sind die auf den Gehwegen zum Parken freigegebenen Felder schon bei Tageslicht nicht immer leicht auszumachen und bei Regen und bei Nacht noch weniger zu erkennen. Zweitens parken viele Autofahrer erheblich weiter Richtung Hauswand, als nach der Markierung gestattet – der auf dem Gehweg verbleibende Platz in dieser vom Durchgangsverkehr (auch Schwerverkehr) stark befahrenen Straße reicht dann für Rollstühle und Kinderwagen häufig nicht mehr oder aber kaum noch aus. Und drittens werden Autos häufig auch dort auf dem Gehweg abgestellt, wo dieser ohnehin schon schmal ist und wo keine Markierung dies erlaubt.

Der Gehweg ist zum Gehen da
und nicht zum Parken, ist doch klar!

Bedauerlicherweise (aus der Sicht der schwächeren Verkehrsteilnehmer) werden diese Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung von den Ordnungsämtern oft stillschweigend geduldet – und leider hat sich die konsequente Ahndung von illegalem Gehwegparken auch in unserer Gemeinde noch nicht durchgesetzt.


Abgedruckt am 22. Januar 2004 im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.